Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenten nach § 53 c SGB XI

Die Richtlinien für den § 53 c SGB XI für Betreuungskräfte sehen vor, dass diese mindestens einmal pro Jahr an einer zweitägigen Fortbildung teilnehmen. In diesen insgesamt 16 Unterrichteinheiten wird das vermittelte Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert.

Alle angebotenen Themen sind auch für Schwesternhelferinnen und Pflegediensthelfer zur Erweiterung der Kenntnisse geeignet. Die Themenwünsche unserer Kunden entscheiden über die Seminarinhalte.

 

Hier einige Beispiele:

  • Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen begleiten/ palliative Philosophie nach Silviahemmet
  • Biographiearbeit und kultursensible Kommunikation für Betreuungskräfte
  • Aktivierung von Menschen mit Demenz und Basale Stimulation

Wichtige Informationen zu unserem Kursangebot

  • Die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihnen zur Zeit nicht an jedem unserer Standorte ein Kursangebot unterbreiten. Aufgrund der pandemischen Lage bieten wir Kurse nur dort an, wo die Durchführung hinsichtlich
    • gesetzlicher Bestimmungen erlaubt,
    • arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben möglich und
    • des Infektionsgeschehens vertretbar ist.
  • Erhalten Sie bei der Kurssuche kein Ergebnis, bieten wir im von Ihnen angefragten Bereich / Zeitraum keine Kurse an.
  • Angesichts der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen und im Interesse auch Ihrer Gesundheit gilt in unseren Kursen vom 04.03.2022 an die „3-G-Regel“. Dies bedeutet, dass vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete an unseren Kursen teilnehmen können. Die Testung darf nicht älter als 24 Stunden bezogen auf das Kursende sein. Entsprechende Zertifikate sind vor Beginn des Kurses vorzulegen.
  • Weiterhin bitten wir Sie, zu den Kursen eine FFP2-Maske mitzubringen und den Mindestabstand einzuhalten. Die Nutzung einer FFP2-Maske ist für die Kursteilnahme verpflichtend.
  • Die Überwachung und Kontrolle der Umgebungsluft erfolgt durch CO2-Messgeräte. Ab einem Wert von 700PPM wird der Schulungsraum gelüftet.
  • Bei einer bestehenden Erkrankung der Atemwege sehen Sie bitte von einem Kursbesuch ab.

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Kurs

18.04.2024
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