Qualifizierung zum Betreuungsassistenten

Dieser Aufbaulehrgang befähigt Pflegekräfte, Schwesternhelferinnen/ Pflegediensthelfer zur Betreuung und Begleitung kranker, älterer oder demenziell veränderter Menschen im Alltag.

Aufgabe der Betreuungsassistenten ist es, Menschen zu betreuen und zu aktivieren, um damit ihr Wohlbefinden und ihre Stimmung positiv zu beeinflussen. Dabei arbeiten Betreuungsassistenten in enger Kooperation und fachlicher Abstimmung mit dem Pflegeteam.

Inhalte:

  • Altersbegriff und ethische Grundlagen
  • Krankheitsbild Demenz
  • Umgang mit demenziell Erkrankten
  • Kommunikation mit Betroffenen, Angehörigen, Team
  • Konzepte (Validation, basale Stimulation, Snoezelen…)
  • Biographiearbeit
  • Hauswirtschaft und haushaltsnahe Beschäftigungen
  • Ernährung im Alter, Mangel- und Fehlernährung
  • Tagesstrukturierung, Begleitung im Alltag
  • Beschäftigungsangebote
  • Aktivierung von Senioren: fordern – fördern – motivieren

Zielgruppe:

  • Pflegehilfskräfte
  • Altenpflegehelfer/-innen
  • Schwesternhelferinnen/Pflegediensthelfer

Einsatzmöglichkeiten:

  • in Senioren- und Pflegeheimen
  • in der Tagesbetreuung teil- / stationärer Einrichtungen
  • im sozialen Betreuungs- und Besuchsdienst

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Schwesternhelferin-/Pflegediensthelfer - Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit in der Betreuung
  • deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachlevel B1)
  • Mindestalter 16 Jahre

Kursdauer:

  • 86 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten theoretische Ausbildung
  • 80 Stunden Betreuungspraktikum in einer tagesstationären oder stationären Pflegeeinrichtung

 

Wichtige Informationen zu unserem Kursangebot

  • Die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihnen zur Zeit nicht an jedem unserer Standorte ein Kursangebot unterbreiten. Aufgrund der pandemischen Lage bieten wir Kurse nur dort an, wo die Durchführung hinsichtlich
    • gesetzlicher Bestimmungen erlaubt,
    • arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben möglich und
    • des Infektionsgeschehens vertretbar ist.
  • Erhalten Sie bei der Kurssuche kein Ergebnis, bieten wir im von Ihnen angefragten Bereich / Zeitraum keine Kurse an.
  • Angesichts der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen und im Interesse auch Ihrer Gesundheit gilt in unseren Kursen vom 04.03.2022 an die „3-G-Regel“. Dies bedeutet, dass vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete an unseren Kursen teilnehmen können. Die Testung darf nicht älter als 24 Stunden bezogen auf das Kursende sein. Entsprechende Zertifikate sind vor Beginn des Kurses vorzulegen.
  • Weiterhin bitten wir Sie, zu den Kursen eine FFP2-Maske mitzubringen und den Mindestabstand einzuhalten. Die Nutzung einer FFP2-Maske ist für die Kursteilnahme verpflichtend.
  • Die Überwachung und Kontrolle der Umgebungsluft erfolgt durch CO2-Messgeräte. Ab einem Wert von 700PPM wird der Schulungsraum gelüftet.
  • Bei einer bestehenden Erkrankung der Atemwege sehen Sie bitte von einem Kursbesuch ab.

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Kurs

25.04.2024
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